AWS – INVESTITIONSPRÄMIE

In einem früheren Blogbeitrag haben wir bereits die Einführung der Investitionsprämie angekündigt. Nun sind nähere Details veröffentlicht worden.

Die „Investitionsprämie“ kann von Betrieben aller Branchen und Größen beansprucht werden, wenn sie über einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Die Förderung wird als steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. 

Gefördert werden 7 Prozent von materiellen und immateriellen aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Bei Investitionen in die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit werden 14 Prozent gefördert.

Der Antrag kann zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Die Investition muss vor dem 1. März 2021 begonnen werden und bis spätestens 28. Februar 2022 umgesetzt sein. 

Die Untergrenze des Wertes der Investitionen (ohne Umsatzsteuer) beträgt 5.000,00 Euro. Es können jedoch auch kleinere Investitionen (also auch geringwertige Wirtschaftsgüter) kombiniert und in einem gemeinsamen Antrag angesucht werden. Die Obergrenze liegt bei 50 Millionen Euro. Bei größeren Investitionen sind dann nur 7 bzw. 14 Prozent der Obergrenze förderbar.

Die Abrechnung bei positiver Förderzusage ist binnen drei Monaten nach Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition in Form einer Endabrechnung (online) vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung durch die aws erfolgt nach durchgeführter Prüfung als Einmalzahlung.

Es wird transparenter (EWT) wenn Sie mit Ihren Investitionsplänen zu uns kommen. Wir erarbeiten gerne mit Ihnen gemeinsam den besten Weg zur Prämie.

Förderprogramm der aws: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 23. August 2020

Wer berät mich und hilft mir bei der Antragstellung und der Abrechnung?

Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT

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