VERLUSTERSATZ

2 Säulen-Modell

Um in Zeiten der Corona-Krise die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und Liquiditätsprobleme zu verhindern, wurde ein Modell entwickelt, das zwei Varianten vorsieht. Unternehmen können bei Umsatzrückgängen zwischen dem „Verlustersatz“ und dem „Fixkostenzuschuss 800.000“ wählen. Zu Letzterem beachten Sie unseren früheren Blog-Beitrag.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt, vor Beantragung zu berechnen, welcher Zuschuss in ihrer Situation sinnvoller ist. Beide Modelle können nicht zur gleichen Zeit beansprucht werden. Eine Wechselmöglichkeit zwischen „Fixkostenzuschuss 800.000“ und „Verlustersatz“ ist vorgesehen.

Höhe des Umsatzausfalls

Der „Verlustersatz“ kann bei Umsatzausfällen gegenüber der jeweiligen Vorperiode von mindestens 30 Prozent im Betrachtungszeitraum vom 16. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 angesucht werden. 

Betrachtungszeitraum
Unternehmerinnen und Unternehmer können wählen, ob sie die Umsätze für den gesamten Zeitraum einreichen oder einen kürzeren Betrachtungszeitraum wählen. Die dafür gewählten Monate müssen zeitlich zusammenhängen, also einen Block bilden. Dazu sind zehn solcher Zeiträume festgelegt worden, die in einen Monat ausmachen (von 16.9. bis 30.9., Oktober, November, Dezember usw.). Eine Ausnahme gilt nur für eine Lücke im November und/oder Dezember, wenn in diesem Zeitraum ein „Lockdown-Umsatzersatz“ beansprucht wurde.

Betragshöhen

Die Höhe des Verlustersatzes beträgt 70 Prozent des Verlustes bzw. 90 Prozent bei Klein-und Kleinstunternehmen. Er ist mit drei Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt.

Förderbar ist ein Verlust, den das Unternehmen im Rahmen seiner operativen Tätigkeit im Inland erleidet. Details zur Berechnung des Verlustes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Auszahlung

Es wird in zwei Teilen ausbezahlt, die auch separat beantragt werden können. Der erste Teil umfasst 70 Prozent des Verlustes und ist bis spätestens 30. Juni 2021 anzusuchen. Ab dem 1. Juli bis zum 31.12.2021 kann dann der Antrag für den zweiten Teil folgen, der den restlichen Verlust abdeckt.

Beantragung 

Die Beantragung muss durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter erfolgen, der auch den Umsatzausfall und den Verlust bestätigt. Bei einem erwarteten Zuschuss von unter 36.000 Euro können bis zu 1.000 Euro Kosten für diese Beantragung und Bestätigungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter dem Verlust zugerechnet werden.

Das Team von EWT steht Ihnen für offene Fragen und die Beantragung gerne zur Verfügung.

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