DIGITALE BUCHHALTUNG – DIGITALE ARCHIVIERUNG

Die digitale Transformation erfasst immer weitere Bereiche des Geschäftslebens. Beschleunigt durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nähern wir uns mehr und mehr dem papierlosen Büro.

Speziell die mit der Buchhaltung verbundenen Tätigkeiten bieten sich ideal für eine digitale Bearbeitung an. Es existieren bereits perfekt funktionierende Instrumente für den Einsatz bei den Unternehmen und für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Steuerberatern.

Wir von EWT bedienen uns der Software von Datev (www.datev.at) in den verschiedenen Bereichen der Kundenbetreuung, wie beispielsweise:

  • Kassenbuch
  • Vorerfassen von Lieferanten- und Kundenrechnungen
  • Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten
  • Austausch und zentrale Ablage von Dokumenten
  • Optional erweiterbar um Angebots- und Rechnungsschreibung
  • Digitaler Belegaustausch
  • Automatisiertes Mahnwesen.

Was bei Kunden mitunter zu Unsicherheiten führt, ist die Frage, ob eine Aufbewahrung von Unterlagen in Papierform zwingend notwendig ist. Tatsächlich müssen nur Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und bestimmte Unterlagen im Zollverfahren im Original aufgehoben werden. Alle restlichen Geschäftsunterlagen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Das bringt eine Ersparnis an Platz und eine Reduktion des Papierverbrauchs. Nicht mehr der physische Ordner, sondern der Scanner und die „Cloud“ sind die Zentralen der Bearbeitung.

Wir empfehlen unseren Kunden die ressourcen-schonenden Vorteile der digitalen Welt zu nutzen. Alle Details zum vollständigen oder teilweisen digitalen Finanzwesen besprechen wir gerne mit Ihnen.

Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT.

Stand:  28. Juli 2021

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