KLIENT:INNENINFORMATION

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

wegen des 1. Lockdowns im März und April 2020 sind bei vielen Unternehmen die Umsätze zurückgegangen, wenn nicht sogar völlig eingebrochen. Mit dem „Fixkostenzuschuss I“ sollen die trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situationen weiterlaufenden Fixkosten zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Der Betrachtungszeitraum für den Zuschuss wird für Umsatzeinbußen in der Zeit zwischen 16. März 2020 bis 15. September 2020 im Vergleich zu den jeweiligen Monaten des Jahres 2019 definiert.

Falls Sie noch keinen Fixkostenzuschuss I beantragt haben, überprüfen wir Ihren Fall gerne auf Förderwürdigkeit. Bitte senden Sie uns die Unterlagen rechtzeitig bis spätestens 13. August 2021 zu, damit wir noch rechtzeitig notwendige Maßnahmen setzen können.

Folgende Buchhaltungsunterlagen benötigen wir von Ihnen (falls nicht schon vorhanden):

–       taggenaue Aufstellung der Erlöse im Zeitraum März bis September 2020

–       taggenaue Aufstellung aller im Unternehmen anfallenden Fixkosten im Zeitraum März bis September 2020

Für Rückfragen steht Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.

Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT.

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