STEUERLICHE VORTEILE BEIM E-AUTO

Oft werden wir gefragt, welche steuerlichen Vorteile der Kauf und Betrieb eines Elektro­fahrzeugs bringt. Wir empfehlen dazu, sich mit uns zu beraten. Hier vorweg einige Schlag­lichter:

Umsatzsteuer

Während bei PKW mit Verbrennungsmotor grundsätzlich kein Vorsteuerabzug möglich ist, sind rein elektrische Firmenfahrzeuge (nicht Hybridfahrzeuge) bis zu einem Betrag von € 6.667 pro Jahr vorsteuerabzugsfähig. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis bis € 40.000 und für sogenannte Fiskal-LKW ohne Wertgrenze. Teurere Fahrzeuge bis zu einem Anschaffungs­preis von € 80.000 unterliegen der sogenannten Luxustangente. Das heißt, es wird die Angemessenheit des hohen Preises überprüft. Bei einem Kaufpreis von € 80.000 oder höher entfällt das Recht zum Vorsteuerabzug zur Gänze.

Sachbezug

Bei der Privatnutzung von elektrisch betriebenen Firmenfahrzeugen entfällt der Sachbezug. Ebenso fällt kein Sachbezug für den Strombezug von E-Autos im Privatbesitz an, wenn der Strom vom Arbeitgeber kostenlos abgegeben wird.

Nova und Versicherungssteuer

Ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge sind sowohl von der NoVa als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Bei hybrid betriebenen Fahrzeugen verbleibt die Versicherungssteuer für den verbrennungsmotorischen Anteil.

Einkommenssteuer/Abschreibung

Hier gibt es keine Unterschiede zwischen den Fahrzeugarten. Die Mindestabschreibungs­dauer beträgt auch bei E-Autos acht Jahre.

Förderungen

Eine Reihe von Fördermaßnahmen unterstützt den Kauf von Elektrofahrzeugen. Dazu finden Sie Informationen auf oesterreich.gv.at.

Für detaillierte Auskünfte und weiterführende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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