AUSFALLBONUS ANTRAGSENDE

Letzte Anträge für Ausfallbonus

Zur Abfederung von wirtschaftlichen Problemen wegen der Corona-Pandemie wurde der Ausfallbonus unter der Bezeichnung „Ausfallbonus II“ bis Ende September 2021 verlängert.

Die Eintrittskriterien und die Ersatzraten wurden dabei an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Für den Ausfallsbonus ist ein 50-prozentiger Umsatzausfall Voraussetzung. Über die genauen Bedingungen beraten wir Sie gerne.

Jetzt gilt es zu beachten, dass der Antrag für Juli 2021 bis spätestens 15. November 2021 gestellt werden muss.

Entsprechend gelten Antragsfristen für August 2021 bis 15. Dezember 2021 und für September 2021 bis 15. Jänner 2022.

Details zum Ausfallbonus finden Sie auch auf unserer Website in den folgenden Blogbeiträgen:

Ausfallbonus“ vom 22. März 2021

Erhöhung Ausfallbonus“ vom 26. April

Verlängerung der Wirtschaftshilfen“ vom 30. Juni 2021

Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung.

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