DER GEWINNFREIBETRAG

Der Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag kommt allen natürlichen Personen zugute, die betriebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit haben. Er bildet für Unternehmer einen Ausgleich zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Gehalts bei Dienstnehmern.

Es gibt zwei Arten von Begünstigungen, den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Der Grundfreibetrag: Er beträgt 13 Prozent des Gewinns bis zu einer Gewinnhöhe von € 30.000,00, also maximal € 3.900,00.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag: Für Gewinne in der Höhe von über € 30.000,00 kann ebenfalls 13 Prozent als Freibetrag geltend gemacht werden. Allerdings gilt das nur, wenn im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

Es sind also zwei Grenzen zu berücksichtigen: 13 Prozent des Gewinns über € 30.000,00, aber nur sofern dem übersteigenden Betrag Investitionen in gleicher Höhe entgegenstehen.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kennt darüber hinaus eine Staffelung beim Prozentausmaß. Es gelten 13 Prozent von Gewinnen bis € 175.000,00, 7 Prozent für Gewinne zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00, sowie 4,5 Prozent zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00. Darüber hinaus kann kein Gewinnfreibetrag mehr geltend gemacht werden.

Geltendmachung der Steuerbegünstigung

Der Grundfreibetrag wird automatisch zuerkannt, kann aber vom Steuerpflichtigen zur Sicherheit in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss in allen Details in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Hier stehen wir von EWT Ihnen gerne zur Seite.

Was jetzt zu tun ist
Wenn Sie einen Gewinn von mehr als € 30.000,00 im Jahr 2021 machen werden, ist es möglich, vor Jahresende noch Investitionen bis zu maximal der Höhe des übersteigenden Betrags zu tätigen.

Welche Investitionen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Frage kommen, sagen wir Ihnen gerne.

Beispiel

Ein Unternehmer wird voraussichtlich einen Gewinn in Höhe von € 70.000,00 machen.

€ 30.000,00     abgedeckt durch den Gewinnfreibetrag

€ 40.000,00     davon 13%: € 5.200,00 Betrag für investitionsbegünstigte Wirtschaftsgüter und/oder Wertpapiere

Die Zeit drängt, das Jahresende naht: Kontaktieren Sie uns!

EWT – Experten mit Wissen und Team

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