ENDE DER KALTEN PROGRESSION

Gehaltserhöhungen flossen bisher teilweise ins staatliche Budget

Mit Jänner 2023 wird die „Kalte Progression“ in Österreich teilweise abgeschafft. Ihre Ursache hat sie darin, dass es je nach Einkommen unterschiedliche Steuersätze gibt. Wer wenig verdient, zahlt keine oder nur eine geringe Steuer. Die Steuerbelastung steigt dann jeweils bei Erreichen von weiteren Einkommensstufen.

Ein Beispiel für die Steuerstufen 2023:

Wer bis oder unter 11.693 € verdient, zahlt keine Einkommensteuer

Von 11.693 bis 19.134 € beträgt die Steuer 20 Prozent

Über 19.134 bis 32.075 € sind es 30 Prozent.

Wenn sich das Gehalt sich aufgrund der Inflation erhöht und der Gehaltsempfänger dadurch mit einem Teil des Mehrverdienstes in eine höhere Steuerstufe kommt, kassierte der Staat mehr Steuern, weil die Steuerstufen nicht angepasst wurden.

Seit langem lautete der daher die Forderung, nicht nur die Gehälter, sondern auch die Steuerstufen und Steuerabsetzbeträge an die Inflation anzupassen.

Neue Regelung ab nächstem Jahr

Die neue Regelung ab 2023 sieht nun vor, dass zwei Drittel der staatlichen Mehreinnahmen durch eine automatische Anpassung ausgeglichen werden. Das restliche Drittel steht den politisch Verantwortlichen für weitere Entlastungsmaßnahmen zur Verfügung.

Um einen sozialen Ausgleich zu schaffen, sollen nach den Plänen der Regierung die Steuerstufen für die unteren beiden Tarifstufen über die Inflationsrate hinaus erhöht werden. Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieher-Absetzbetrag, Verkehrs-Absetzbeträge, Pensionisten-Absetzbeträge) sollen in voller Höhe der Inflation angepasst werden.

Als Maßzahl für die Inflation wird jeweils die Teuerung vom Juli des vorangegangenen Jahres bis zu Juni des laufenden Jahres herangezogen. Der Basis-Wert für die Anpassung 2023 beträgt 5,2 % (Juli 2021 bis Juni 2022).

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 26. September 2022

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