ENERGIEKOSTENZUSCHUSS
Neue Förderschiene für energieintensive Unternehmen
Um die stark gestiegenen Energiekosten für alle jene Unternehmen abzufedern, die für ihre Betriebstätigkeit einen hohen Energiebedarf haben (Strom, Erdgas, Treibstoffe), wurde ein neues Förderprogramm eingeführt, das von der aws, der Förderbank des Bundes, in Form von Zuschüssen abgewickelt wird. Eine Registrierung bei der aws ist von Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich. Die Antragstellung selbst soll ab Mitte November erfolgen können.
Gefördert werden grundsätzlich Energiemehrkosten von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022, wobei heute schon von der Bundesregierung eine Verlängerung in Aussicht gestellt wurde, sofern die Europäische Kommission ihrerseits die Genehmigungsfristen verlängert.
Es wurden 4 Förderstufen definiert (siehe unten), um den unterschiedlichen Betriebsgrößen und Energiebedarfen gerecht zu werden.
Zur Einstufung als energieintensives Unternehmen und in weiterer Folge für die Bestätigung über verbrauchte Energien und die Höhe der Mehraufwendungen durch die gestiegenen Preise ist die Bestätigung einer Steuerberatung verpflichtend.
Wir stehen Ihnen für eine solche Beratung im Vorfeld und die entsprechenden Bestätigungsschritte in bewährter Weise zur Verfügung.
Ihre EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist
Stand 31.10.2022
Die Förderstufen (Quelle „WKO“: https://www.wko.at/service/energie-energiekostenzuschuss-unternehmen-betriebe.html)
- Basisstufe (Stufe 1) – Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal 400.000 Euro:
In Stufe 1 werden für Strom, Erdgas und Treibstoffe eigene Berechnungsgrundlagen angeboten. Jeweils die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 wird mit 30 % gefördert. Die Förderhöhe orientiert sich am Verbrauch 2022 bzw. an einer Hochrechnung der Daten aus 2021 (für jene, die den Verbrauch technisch nicht konkret nachweisen können) und beträgt pro Unternehmen maximal 400.000 Euro. - Berechnungsstufe (Stufe 2) – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal 2 Mio. Euro:
Voraussetzung für den Zuschuss in Stufe 2 ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe können hier nicht gefördert werden. - Berechnungsstufe (Stufe 3) – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 2 hinausgehende Förderungen bis maximal 25 Mio. Euro:
Ab Stufe 3 müssen die Unternehmen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro. - Berechnungsstufe (Stufe 4) – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 3 hinausgehende Förderungen für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal 50 Mio. Euro:
In Stufe 4 werden nur ausgewählte Branchen nach dem Befristeten Krisenrahmen unterstützt. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Mio. Euro möglich.