SIND VEREINE UMSATZSTEUERPFLICHTIG?

Menschen geben sich die Hand. EWT Steueberatung Burgenland

Sind Vereine umsatzsteuerpflichtig?

Österreich ist das Land der Vereine. Es gibt rund 125.000 eingetragene Vereine mit drei Millionen Mitgliedern. Viel ehrenamtliche und unbezahlte Arbeit wird hier für soziale Aufgaben, für Kunst und Kultur, Brauchtum oder Sport geleistet. Um keine bösen finanziellen Überraschungen zu erleben, ist es für Vereins-Vorsitzende wichtig, sich mit allen steuerlichen Vorschriften zu befassen. Hier ein paar Leitlinien zur Umsatzsteuer. Für weitergehende Fragen beraten wir Sie gerne.

Was ist gemeinnützig?

Das Vereinsgesetz und die Bundesabgabenordnung (BAO) legen an die Frage, ob ein Verein gemeinnützig agiert oder nicht, unterschiedliche Maßstäbe an. Die BAO regelt alle wichtigen Verfahrensabläufe im Steuerrecht. Nach dem Vereinsgesetz dürfen Vereine grundsätzlich „nicht auf Gewinn berechnet“ sein. Das heißt aber nicht automatisch, dass jeder Verein von der BAO als gemeinnützig eingestuft wird.

Vereine sind laut BAO nur unter bestimmten abgabenrechtlichen Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit. Die wichtigsten seien hier aufgezählt:

  • Der Verein darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Das muss in den Statuten explizit ausgewiesen werden.
  • Die vom Verein verfolgten begünstigen Zwecke müssen in den Statuten klar und eindeutig beschrieben sein. Es ist dem Verein allerdings erlaubt, „untergeordnete Nebenzwecke“ anzustreben, wenn diese Tätigkeiten zehn Prozent der Gesamttätigkeit nicht überschreiten.
  • Ebenfalls in den Statuten vollständig anzuführen sind die ideellen und materiellen Mittel, die zur Erreichung des Vereinszwecks eingesetzt werden.
  • Keines der Vereinsmitglieder darf am Erfolg oder Vermögen des Vereins beteiligt sein. Auch unangemessene, also überhöhte Vergütungen oder Verwaltungskosten dürfen nicht ausbezahlt werden.
  • Bei der Auflösung des Vereins muss das verbleibende Vermögen abgabenrechtlich begünstigten Zwecken zukommen.

Vereine, die sich an diese und einige weitere Regeln halten, somit auf reiner Vereinsebene ohne Gewinnabsicht agieren, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Damit sind sie allerdings auch nicht berechtigt, bei ihren Ausgaben Vorsteuer geltend zu machen.

Unter oesterreich.gv.at finden Sie Musterstatuten, die alle wichtigen formalen Bedingungen berücksichtigen.

Bei komplexen Fragestellungen zur Umsatzsteuerpflicht oder anderen steuerlichen Themen zur Ihrem Verein beraten wir Sie gerne:

EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist

Stand 2.12.2022

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