Energiekostenzuschuss 2

Mit den Förderprogrammen „Energiekostenzuschuss 1“ – siehe dazu unseren Blogbeitrag vom 1. November 2022 – und dem vor kurzem beschlossenen „Energiekostenzuschuss 2“ sollen energieintensive Unternehmen in unseren Zeiten hoher Energiepreise unterstützt werden. Die zweite Förderschiene wurde auch unter dem Eindruck von neuen staatlichen Förderungen in Deutschland beschlossen. Es soll sichergestellt werden, dass österreichische Betriebe keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber jenen aus dem Nachbarland haben.

Energiekostenzuschuss 1 – Änderungen

Der Förderzeitraum für den ersten Teil wurde vom September auf Dezember 2022 verlängert. Die Antragstellung kann noch bis zum 15. Februar 2023 beim aws-Fördermanager erfolgen. Für Details siehe unseren Blogbeitrag vom 1. November 2022.

Zur Einstufung als energieintensives Unternehmen ist weiterhin davon auszugehen, dass eine Bestätigung durch einen Steuerberater erforderlich sein wird. Die endgültige Version der Richtlinie bleibt jedoch abzuwarten. Wir von EWT sind dafür gerne Ihr Partner.

Energiekostenzuschuss 2

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2023. Auch hier erfolgt die Antragstellung beim aws. Wir gehen davon aus, dass eine Bestätigung durch den Steuerberater notwendig sein wird. Die endgültige Version der Richtlinie bleibt jedoch abzuwarten.

Förderstufen

Es wurden fünf Förderstufen definiert. Siehe dazu die Tabelle am Ende dieses Beitrags.

Förderhöhe

Pro Unternehmen können Zuschüsse von € 3.000 bis € 150 Millionen ausbezahlt werden.

Förderbare Energiearten

In allen Stufen: Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas erzeugte Wärme und/oder Kälte (inklusive Fernwärme).

In der ersten Stufe zusätzlich: Treibstoffe, Dampf, Heizöl, etc.

Energieintensität

In den Stufen 3, 4 und 5 muss die „Mindest-Energieintensität“ nachgewiesen werden. Die Berechnung erfolgt so, dass der Umsatz plus/minus halbfertige Arbeiten minus Waren- und Dienstleistungszukauf als Basis angenommen werden. Die darauf entfallenden Energiekosten in Prozent definieren die Energieintensität. Für die Berechnung stehen wir von EWT Ihnen in bewährter Weise zur Verfügung.

Förderintensität, Verbrauchsmenge

Sie drückt aus, welcher prozentuelle Anteil der Mehrkosten an Energie gefördert wird. Die geförderte Verbrauchsmenge darf (in den Förderstufen 2 bis 4) 70 Prozent der Menge aus dem Jahr 2021 nicht übersteigen.

Zusätzliche Kriterien

Eine Reihe von zusätzlichen Kriterien (Steuerliches „Wohlverhalten“, Einschränkungen beim Gewinn etc.) muss für die Antragstellung erfüllt sein

Dazu und zu allen anderen Fragen dieser komplexen Antragstellung beraten wir Sie gerne.

Quelle der Tabelle

Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT

Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 24. Jänner 2023

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