Jetzt Energiekostenpauschale ansuchen
Um für kleine Unternehmer den bürokratischen Aufwand bei der Einreichung für die „Energiekostenpauschale“ so gering wie möglich zu halten, wurde bei der der „Österreichischen „Forschungsförderungsgesellschaft“ (FFG) ein vereinfachtes Antragssystem eingerichtet.
Bestehende Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich und einem Jahresumsatz von mindestens € 10.000 und maximal € 400.000 können unter festgelegten Bedingungen auf der Website https://www.energiekostenpauschale.at einen Selbst-Check durchführen, der über die Förderhöhe Auskunft gibt.
Aufgrund eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria wird je nach Branche und Umsatzhöhe die Energieintensität berechnet, sodass das Unternehmen keinen Nachweis der Energieintensität beibringen muss.
Die Pauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Es wird angeraten, vor dem Einstieg in den Selbst-Check eine Handy-Signatur und einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einzurichten. Auch wird empfohlen im Unternehmensserviceportal zu überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle dort vermerkten Angaben korrekt sind.
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Stand 30. Mai 2023