ABGABENFREIE TEUERUNGSPRÄMIE
Das Teuerungs-Entlastungspaket ermöglicht Arbeitgebern ihren Mitarbeitern eine Prämie zur Abfederung der Teuerungen abgabenfrei auszuzahlen.
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Das Teuerungs-Entlastungspaket ermöglicht Arbeitgebern ihren Mitarbeitern eine Prämie zur Abfederung der Teuerungen abgabenfrei auszuzahlen.
Mit Jänner 2023 wird die „Kalte Progression“ in Österreich teilweise abgeschafft.
Für Arbeitnehmer:innen, mit privat genutzten betrieblichen E-Auto entfällt die Berechnung eines Sachbezugs in manchen Fällen.
Der Leitzins wurde um 0,5 Prozent erhöht. Im Gleichschritt erhöht sich der Basiszinssatz und darauf aufbauend die Zinsen für Stundungen.
Ausnahmen von der siebenjährigen steuerlichen Aufbewahrungsplicht und eine Reihe von abweichenden Aufbewahrungsfristen bei Covid-Förderungen
Selbstständige, die ihrer Tätigkeit in ihrer Wohnung nachgehen, können die Raumkosten für Energie oder Gebäudeabschreibung pauschal absetzen.
Die Treibstoffpreise haben sich in den letzten Monaten enorm erhöht. Die gute Nachricht: Die Pendlerpauschale wird erhöht.
Eine Kapitalbeteiligung kann nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von jährlich € 3.000 steuerfrei empfangen werden.
Seit dem 1. Jänner 2022 können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen eine Beteiligung am Unternehmenserfolg zuwenden.
Wer spenden will, sollte sich darüber informieren, welche Einrichtungen „spendenbegünstigt“ sind. Denn nur Spenden an solche Institutionen sind steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.
Einsatz – Wissen – Teamgeist
EWT Kampits & Kocsis Steuerberatungs OG
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