BESTEUEREUNG VON ERTRÄGEN AUS KRYPTOWÄHRUNG
Seit 1. März 2022 gelten neue Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen, welche seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.
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Seit 1. März 2022 gelten neue Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen, welche seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.
Die „Ökosoziale Steuerreform“ sieht vor, dass zwei Arten von Maßnahmen als Sonderausgaben absetzbar werden.
Wesentliche Änderungen für Unternehmer:innen durch die „Ökosoziale Steuerreform 2022“.
Der Ausfallbonus III kann ab 10. Februar für den Jänner 2022 beantragt werden und wurde bis März 2022 verlängert.
Der Ausfallbonus III kann ab sofort für den Dezember 2021 beantragt werden und wurde bis März 2022 verlängert.
Alternativen zur abgesagten Weihnachtsfeier: Gutscheine und Bonuszahlungen
Die zwei Arten des Gewinnfreibetrages, wem er zugute kommt und wie er geltend gemacht wird.
Allgemeines, Daten Abgabepflichten und Meldepflichten zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG)
Die allgemeine Regelung, die Ausnahmen und die Berechnung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer.
Zur Abfederung von wirtschaftlichen Problemen wurde der Ausfallbonus bis Ende September 2021 verlängert.
Einsatz – Wissen – Teamgeist
EWT Kampits & Kocsis Steuerberatungs OG
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