Ein Kleinunternehmer kann umsatzsteuerfrei Lieferungen oder Leistungen bis zu einer Grenze von € 42.000 fakturieren.

Mit dem „Energiekostenzuschuss 1“ und dem vor kurzem beschlossenen „Energiekostenzuschuss 2“ sollen energieintensive Unternehmen unterstützt werden.

Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer wird ab dem 1. Jänner 2023 von 23 Prozent auf 24 Prozent des Einkommens der Körperschaften gesenkt.

Die EWT führte von November bis Dezember 2022 eine Umfrage unter ihren Klienten zu wesentlichen wirtschaftlichen Fragen durch.

Unter bestimmten abgabenrechtlichen Bedingungen sind Vereine von der Umsatzsteuer befreit.

Um die stark gestiegenen Energiekosten für Unternehmen mit hohen Energiebedarf abzufedern, wurde ein neues Förderprogramm eingeführt.

Das Teuerungs-Entlastungspaket ermöglicht Arbeitgebern ihren Mitarbeitern eine Prämie zur Abfederung der Teuerungen abgabenfrei auszuzahlen.

Mit Jänner 2023 wird die „Kalte Progression“ in Österreich teilweise abgeschafft.

Für Arbeitnehmer:innen, mit privat genutzten betrieblichen E-Auto entfällt die Berechnung eines Sachbezugs in manchen Fällen.

Der Leitzins wurde um 0,5 Prozent erhöht. Im Gleichschritt erhöht sich der Basiszinssatz und darauf aufbauend die Zinsen für Stundungen.