INVESTITIONSPRÄMIE

COVID-19 hat die gesamte Weltwirtschaft in eine schwere Krise gestürzt. Auch Österreich wird vom Rückgang des Wirtschaftswachstums schwer betroffen sein. Unternehmen planen Verschiebungen bzw. Streichungen von Investitionsprojekten (WIFO Konjunkturtest, Sonderausgabe 2/2020).

Mit der geplanten Investitionsprämie sollen bestimmte Neuinvestitionen gefördert werden, um Unternehmen einen Anreiz für Investitionen zu bieten. Begünstigt sind materielle und immaterielle Neuinvestitionen, diese müssen in den Unternehmen dem abnutzbaren Anlagevermögen zugeordnet sein. Großes Augenmerk wird dabei auf die Klimaverträglichkeit gelegt: explizit ausgenommen von der Investitionsprämie werden klimaschädliche Investitionen, aber auch unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen sowie aktivierte Eigenleistungen.

Die Zuschusshöhe beträgt 7% und soll sich auf 14% verdoppeln, wenn Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und „Life Science“ (Biowissenschaften) stehen. Der Förderzeitraum soll sich von 01.09.2020 bis zum 28.02.2021 erstrecken. In diesem Zeitraum muss auch der Antrag gestellt sowie erste Maßnahmen gesetzt werden. Abgewickelt werden soll die Investitionsprämie von der Austria Wirtschaftsservice (AWS), die unter anderem auch die Überbrückungsgarantien im Rahmen der COVID-19 Krise bearbeitet hat. Förderwerber können sowohl bestehende, als auch neu gegründete Unternehmen sein.

Für dieses Projekt soll ein Budget in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung stehen.

Detaillierte Informationen werden in einer eigenen Förderrichtlinie enthalten sein, diese bleibt noch – genauso wie der geplante Gesetzesbeschluss – abzuwarten.

Kombination mit degressiver Absetzung für Abnutzung

Eine ebenfalls derzeit geplante Maßnahme ist die sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA). Für ab 30.06.2020 getätigte Neuinvestitionen sollen im ersten Jahr bis zu 30% abgeschrieben werden können. Dadurch wird eine raschere Abschreibung ermöglicht, was auch gleichzeitig die Steuerbemessungsgrundlage mindert und so die Liquidität schont.

Achtung: für die degressive AfA kommen nicht alle Investitionen in Betracht, die auch bei der Investitionsprämie begünstigt sind. Ausgeschlossen sollen beispielsweise immaterielle sowie Mieterinvestitionen und PKW sein. Wie bei der Investitionsprämie, sind gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie klimaschädliche Investitionen von der Anwendung ausgeschlossen.

Über die Kombination von Investitionsprämie mit degressiver AfA wird ein steuerlich optimales Ergebnis erzielt.

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