Rechtssicherheit bei Lebensmittelspenden

Derzeit liegt dem Finanzausschuss das Abgabenänderungsgesetz 2024 vor. Eine der neuen Regelungen betrifft die Steuerbefreiung von Lebensmittelspenden.

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July
2024
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Derzeit liegt dem Finanzausschuss des österreichischen Nationalrats das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) vor. Mit einem Beschluss ist in Kürze zu rechnen, mit der Umsetzung vermutlich bereits im Jänner 2025. Eine der neuen Regelungen betrifft die Steuerbefreiung von Lebensmittelspenden.

Die neue Regelung zur gesicherten Steuerbefreiung für die Spenden von Lebensmitteln wird sowohl von Seiten der sozialen Organisationen, wie etwa der „Tafel Österreich“ als auch vom Handelsverband begrüßt.

Bisher gab es bei solchen Spenden einen Graubereich. Der Handel durfte bei Lebensmittel, die nicht mehr in den Verkauf kamen, nur dann die darauf lastende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, wenn die Ware als nicht mehr verkäuflich deklariert wurde. Wurden also Lebensmittel weitergegeben, die ihr Ablaufdatum erreicht hat, aber noch genießbar waren, hätte man dem Handel zum Vorwurf machen können, dass er Verdorbenes an die Sozialeinrichtungen weitergäbe.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz wird nunmehr ein „Nullsteuersatz“ für die Weitergabe von Lebensmittel eingeführt, der es erleichtert, ausgewählte karitative Vereine zu unterstützen. Der Handelsverband weist darauf hin, dass in Österreich jährlich rund 20.000 Tonnen Lebensmittel an soziale Organisationen gespendet werden.

Wir stehen in Fragen der Steuerentlastung bei Lebensmittelspenden für Sie als Berater gerne zur Verfügung.

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Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 1. Juli 2024