SPENDEN

Spenden und ihre steuerliche Absetzbarkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Spenden von Privaten als Sonderausgaben und von Unternehmen als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die wichtigste Bedingung ist, dass die Organisation, die eine Spende erhält, in der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen vermerkt ist (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp). Dort ist auch zu beachten, ab und bis wann die Organisation zu den begünstigten Einrichtungen gehört.

Privatpersonen können Spenden bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgabe geltend machen.

Für Unternehmen gilt: Sach- und Geldspenden sind bis zu zehn Prozent des Gewinns vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Seit dem Jahr 2017 gibt es einen automatischen Datenaustausch zwischen den Spendenempfängern und der Finanzverwaltung. Es braucht daher der private Spender die Sonderausgaben nicht mehr dem Finanzamt bekanntgeben. Allerdings ist dazu notwendig, dass der Spender der begünstigen Organisation den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum bekannt gibt. Die meisten Spendenorganisationen legen dazu eigene Erlagscheine auf.

Wichtig ist, dass nur bei Spenden an eingetragene Organisationen die steuerlichen Vorteile gelten. Mitunter gibt es irreführende Hinweise auf Werbematerial. Es gilt nicht die Behauptung „Ihre Spende ist steuerlich absetzbar“, sondern es bedarf der Kontrolle auf der Website des Finanzministerium.

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