FINANZANALYSE JETZT!

Jetzt ist die Beratung zum Thema Stundungen von Finanzschulden so wichtig wie noch nie. Nach heutigem Stand werden diese Stundungen mit dem Juni 2021 enden. Wie auch andere Experten empfehlen wir unseren Kunden eine rechtzeitige Analyse der Finanzstruktur ihres Unternehmens.

Es gilt zu prüfen, ob das Unternehmen nach Auslaufen der Stundungen in der Lage sein wird, alle fälligen Rechnungen und gleichzeitig die gestundeten Beträge (Finanzamt und „Österreichische Gesundheitskasse“) zu begleichen. Wenn dem nicht so sein sollte, muss ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Die Insolvenzordnung sagt, dass Schuldner verpflichtet sind, ohne Verzögerung, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt der materiellen Insolvenz, den Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.

Mit einer Analyse der möglichen Überschuldung können wir feststellen, ob trotz einer rechnerischen Überschuldung dank einer positiven Fortbestandsprognose der Gang zum Masseverwalter vermieden werden kann oder ob die Perspektive ungünstig ist.

Stand 6. Mai 2021

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir können gemeinsam den besten Weg in der derzeitigen, schwierigen ökonomischen Lage finden.

EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist

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