ANERKENNUNG FÜR MITARBEITER:INNEN IN CORONA-ZEITEN

In vielen Unternehmen hat man bis zuletzt gehofft, die traditionelle Weihnachtsfeier abhalten zu können. Die hohen Zahlen an erkrankten Menschen und die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante hat diese Hoffnung jedoch zerplatzen lassen. Einerseits gibt es rechtliche Einschränkungen für Zusammenkünfte, und zu groß ist auch die Gefahr, dass sich bei Feiern so viele Mitarbeiter:innen infizieren, dass ganze Unternehmen lahm gelegt werden.

Gutscheine

Eine, wenn auch weniger persönliche Alternative zu den Feiern ist die Ausgabe von Gutscheinen für die Mitarbeiter:innen. Diese Form unterstützt jetzt der Gesetzgeber, indem er den Zeitraum der steuerlich begünstigten Ausgabe von Gutscheinen als Ersatz für die Weihnachtsfeier bis zum 31. Jänner 2022 verlängert. Das gilt, wenn der Freibetrag von 365 Euro pro Mitarbeiter:in für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Die Gutscheine stellen dann einen steuerfrei geldwerten Vorteil dar, sind sozialversicherungsfrei und auch von den Lohnnebenkosten befreit. Der Freibetrag für Sachzuwendungen von 186 Euro pro Mitarbeiter:in bleibt davon unberührt.

Bonuszahlungen

Der Nationalrat hat darüber hinaus beschlossen, dass Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, bis 3.000 Euro steuerfrei sind. Gemeint sind damit zusätzliche Prämien, die ausschließlich aufgrund der Leistungen der Arbeitnehmer:innen im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Jahr 2021 gewährt wurden. Diese Zahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit. Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden. 

Über alle Einzelheiten der Regelungen und weitere steuerliche Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie, wie beispielsweise Behandlung des Pendlerpauschales oder Zulagen und Zuschläge bei Homeoffice, informieren wir Sie gerne im Detail.

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Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 29. Dezember 2021.

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