Reparaturbonus
Der Reparaturbonus und seine umsatzsteuerliche Behandlung
„Noch Brauchbares behalten und nicht sofort in den Müll werfen“, ist ein Credo des Klimaministeriums für nachhaltiges Wirtschaften. Um Konsument:innen davon zu überzeugen, ihre Elektro- und Elektronikgeräte reparieren zu lassen, wurde der Reparaturbonus in Leben gerufen.
Gefördert werden 50 Prozent der Bruttoreparaturkosten (Kosten inklusive Mehrwertsteuer) bis zu einer Obergrenze von € 200 pro Gerät und € 30 für Kostenvoranschläge.
Welche Geräte unter diese Förderung fallen, findet sich in der „Geräteliste“:
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den dazu notwendigen Gutschein selbstständig online ausdrucken:
https://www.reparaturbonus.at/#reparaturbon_erstellen
Umsatzsteuerliche Behandlung des Reparaturbonus
Beispiel: Eine Reparatur kostet € 300 netto plus € 60 Umsatzsteuer, ergibt € 360 brutto. Der Kunde legt zur Bezahlung den Reparaturbonus über € 180 vor und zahlt die restlichen € 180.
Aus der Sicht des Unternehmers: Er erhält vom Kunden €180 und mit dem übergebenen Bonus von der Förderstelle € 180. Er bezahlt wie gewohnt zum Fälligkeitstag die Umsatzsteuer von € 60.
Zu allen weiteren Fragen rund um den Reparaturbonus beraten wir Sie gerne in bewährter Weise.
Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT
Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 21. Februar 2023