Burgenländischer Tourismusförderungsbeitrag
Am 15. April endet die Abgabefrist für die Beitragserklärung für das laufende Jahr zum Burgenländischen Tourismusförderungsbeitrag. Berechnungsgrundlage ist der Netto-Jahresumsatz des zweitvorangegangen Jahres, also heuer für das Jahr 2019 ohne Abzug von Ausgaben. Dieser Netto-Jahresumsatz findet sich als „Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen“ auf Ihrem Umsatzsteuerbescheid oder der Umsatzsteuererklärung. Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, melden Sie den Jahresumsatz aus der Einnahmen-Ausgabenrechnung. Die Meldung reichen Sie elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) mit. Die Zahlung des Beitrags hat dann bis zum 15. Juni zu erfolgen. https://www.burgenland.at/themen/tourismus/tourismusfoerderungsbeitrag/
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