UPDATE: COVID-19-ABGABENRÜCKSTÄNDE

Die Zahlungserleichterungen für Steuer- und Abgabenrückstände wurden vom Nationalrat am 24. Februar 2021 verlängert. Es gelten jetzt folgende Regelungen:

Zum Ersten werden die Zahlungsfristen für Stundungen von bisher 31. März auf 30. Juni 2021 verlängert. 

Zum Zweiten ist es möglich eine Verlängerung der Zahlungsfrist über den 30. Juni hinaus zu beantragen.

Dazu gilt das bereits bekannte Zweiphasen-Modell, jetzt neu beginnend mit dem 1. Juli 2021.

Phase 1

Die erste Phase läuft nunmehr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2022. Innerhalb dieses Zeitraums müssen angemessene Raten für angelaufene Abgabenrückstände geleistet werden. Die untere Grenze beträgt 40 Prozent der Rückstände.

Anträge dafür sind an die Finanzverwaltung (FinanzOnline) zu stellen. Ansuchen für Ratenzahlungen von gestundeten Sozialversicherungsbeiträgen sind bei der ÖGK bzw. BVAEB einzubringen.

Phase 2

Hier beträgt der Zeitraum für die Rückzahlungen 21 Monate, nunmehr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2024.

Voraussetzung für diese Möglichkeit ist, dass ein Antrag für die erste Phase genehmigt wurde, jedoch nicht alle Abgaben rückgezahlt wurden. Es müssen die Auflagen der ersten Phase erfüllt sein, also mindestens 40 Prozent rückgezahlt und alle vereinbarten Termine eingehalten worden sein.

Darüber hinaus wird ein Nachweis der Einbringlichkeit durch den Schuldner zu erbringen sein.

Wenn Sie mehr Details erfahren wollen bzw. Beratung bei der Einbringung Ihrer Anträge benötigen, stehen wir in bewährter Weise gerne zur Verfügung.

Stand 26. Februar 2021

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