Geringere bürokratischer Aufwand bei der Eintragung der „Energiekostenpauschale“ dank vereinfachtem Antragssystem

Aufladen von E-Autos – wann ist ein Sachbezug zu verrechnen.

Die Ökosoziale Steuerreform bringt mit dem „Investitionsfreibetrag für Investitionen (IFB)“ eine weitere Form der Begünstigung von Investitionen.

Der Reparaturbonus und seine umsatzsteuerliche Behandlung. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttoreparaturkosten.

Ein Kleinunternehmer kann umsatzsteuerfrei Lieferungen oder Leistungen bis zu einer Grenze von € 42.000 fakturieren.

Mit dem „Energiekostenzuschuss 1“ und dem vor kurzem beschlossenen „Energiekostenzuschuss 2“ sollen energieintensive Unternehmen unterstützt werden.

Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer wird ab dem 1. Jänner 2023 von 23 Prozent auf 24 Prozent des Einkommens der Körperschaften gesenkt.

Die EWT führte von November bis Dezember 2022 eine Umfrage unter ihren Klienten zu wesentlichen wirtschaftlichen Fragen durch.

Unter bestimmten abgabenrechtlichen Bedingungen sind Vereine von der Umsatzsteuer befreit.

Um die stark gestiegenen Energiekosten für Unternehmen mit hohen Energiebedarf abzufedern, wurde ein neues Förderprogramm eingeführt.