AUSFALLBONUS 21/22
CoV-Ausfallbonus III bis März verlängert, jetzt für Dezember ansuchen
Der Ausfallbonus III kann ab sofort für den Dezember 2021 beantragt werden. Diese Form der Hilfe bei Umsatzverminderungen auf Grund der CoV-Pandemie wurde bis März 2022 verlängert.
Wer im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 erlitten hat, kann die Hilfe beanspruchen. Je nach Branche beträgt die Ersatzrate zwischen zehn und vierzig Prozent.
In den folgenden Monaten Jänner bis März 2022 kann ein Ansuchen gestellt werden, wenn die Umsatzminderung mindestens 40 Prozent gegenüber dem gleichen Monat im Jahr 2019 bzw. 2020 beträgt.
Gerne unterstützen wie Sie bei Ihrem Antrag!
EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist
Stand 10. Jänner 2021
Details zum Ausfallbonus finden Sie auch auf unserer Website in den folgenden Blogbeiträgen:
„Ausfallbonus“ vom 22. März 2021
„Erhöhung Ausfallbonus“ vom 26. April
„Verlängerung der Wirtschaftshilfen“ vom 30. Juni 2021
„Ausfallbonus Antragsende“ vom 5. November 2021
Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT
Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 17. Jänner 2022.