AUSFALLBONUS 21/22

CoV-Ausfallbonus III bis März verlängert, jetzt für Dezember ansuchen

Der Ausfallbonus III kann ab sofort für den Dezember 2021 beantragt werden. Diese Form der Hilfe bei Umsatzverminderungen auf Grund der CoV-Pandemie wurde bis März 2022 verlängert.

Wer im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 erlitten hat, kann die Hilfe beanspruchen. Je nach Branche beträgt die Ersatzrate zwischen zehn und vierzig Prozent.

In den folgenden Monaten Jänner bis März 2022 kann ein Ansuchen gestellt werden, wenn die Umsatzminderung mindestens 40 Prozent gegenüber dem gleichen Monat im Jahr 2019 bzw. 2020 beträgt.

Gerne unterstützen wie Sie bei Ihrem Antrag!

EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist

Stand 10. Jänner 2021

Details zum Ausfallbonus finden Sie auch auf unserer Website in den folgenden Blogbeiträgen:

Ausfallbonus“ vom 22. März 2021

Erhöhung Ausfallbonus“ vom 26. April

Verlängerung der Wirtschaftshilfen“ vom 30. Juni 2021

Ausfallbonus Antragsende“ vom 5. November 2021

Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT

Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 17. Jänner 2022.

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