VERLÄNGERUNG DER WIRTSCHAFTSHILFEN

Verlängerung der Wirtschaftshilfen für stark Betroffene

Zur Abfederung von wirtschaftlichen Problemen wegen der Corona-Pandemie wurden der Ausfallbonus und der Härtefallfonds um drei Monate bis Ende September verlängert. Beim Verlustersatz wurde auf weitere sechs Monate bis Ende Dezember ausgedehnt. Auch Garantien und steuerliche Maßnahmen werden ausgeweitet und bis Jahresende erstreckt.

Die Eintrittskriterien und die Ersatzraten wurden jedoch an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So gilt beim Verlustersatz künftig ein 50-prozentiger Umsatzausfall als Kriterium, um die Hilfe in Anspruch zu nehmen, zuvor waren es 30 Prozent. Auch für den Ausfallsbonus und den Härtefallfonds ist ein 50-prozentiger Umsatzausfall Voraussetzung.

Details zum Ausfallbonus finden Sie in unseren Blogbeiträgen vom 22. März und 26. April 2021. Den Verlustersatz haben wir am 28. Jänner für Sie beschrieben.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie eine der Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen.

EWT – Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist

Stand:  30. Juni 2021

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