SPENDEN FÜR DIE UKRAINE

Derzeit läuft eine große Welle der Hilfsbereitschaft durch Österreich. Viele wollen den Frauen und Kindern helfen, die meist ohne ihre Männer aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind. Wer spenden will, sollte sich darüber informieren, welche Einrichtungen „spendenbegünstigt“ sind. Denn nur Spenden an solche Institutionen sind steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.

Eine Liste finden Sie unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp

Die Empfänger der Spenden leiten den Jahresbetrag Ihrer Zuwendungen direkt an das Finanzamt weiter. Dazu müssen Sie allerdings ihren Vor- und Zunamen sowie ihr Geburtsdatum bekannt geben, damit die Finanzverwaltung die Spende richtig zuordnen kann.

Neben den Spenden für notleidende Menschen sind auch viele andere Zuwendungen in der Liste, so etwa Einrichtungen aus dem Bereich der Forschung, der Kunst, Zuwendungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften usw.

Wenn Sie spenden wollen und konkrete Fragen zur Absetzbarkeit haben, beraten wir Sie gerne:

EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist 

Stand 25. März 2022

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