COVID-19-RATENZAHLUNGSMODELL INKLUSIVE SAFTEY-CAR-PHASE

Die Finanzbehörden haben ein Rückzahlungsmodell für Abgabenrückstände aus der Corona-Zeit entwickelt, das auf Liquiditätsprobleme der Steuerzahler Rücksicht nimmt. Wenn mehr als die Hälfte des derzeitigen Rückstands eines Steuerpflichtigen in der Corona-Krise, das heißt nach dem 15. März 2020 entstanden ist, kann ein ausgeklügeltes Ratenzahlungsmodell in Anspruch genommen werden.

Der Antrag auf dieses COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase kann bis 30. Juni gestellt werden. Es stehen zwei Modelle zur Wahl:

Rückzahlung der Abgabenschuld von Juli 2021 bis September 2022 (Phase 1)

Rückzahlung der Abgabenschuld in weiteren 21 Monaten bis zum 30.6.2024 (Phase 2).

Für beide Modelle gilt: Es muss ein Ratenzahlungsplan vorgelegt werden, der die ersten 15 Monate (von Juli 2021 bis September 2022) umfasst. Wer sich außerstande sieht, in dieser Zeit den gesamten Steuerrückstand rückzuzahlen, kann im Zahlungsplan eine dafür vorgesehene 16. Periode ausfüllen. Dort wird jener Betrag eingesetzt, der erst später, nämlich von Oktober 2022 bis zum Juni 2024 zurückbezahlt werden soll. Mindestens 40 Prozent der Abgabenschuld ist aber jedenfalls in der ersten Phase zu begleichen.

Bis Ende August 2022 kann dann die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 (bis 30.6.2024) beantragt werden.

Es ist möglich, in den einzelnen Monaten unterschiedlich hohe Raten in den Ratenzahlungsplan einzutragen.

Safety Car-Phase

In den nächsten Monaten wird die Liquidität vieler Unternehmen nach Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht in vollem Umfang vorhanden sein. Dem wird mit einer flexiblen Eingangsphase von der Finanzverwaltung Rechnung getragen.

In den Monaten Juli, August und September 2021 muss nur jeweils zumindest ein Prozent des gesamten Abgabenrückstands vom 30. Juni 2021gezahlt werden.

Wer selbst diese verminderten Rückzahlungen während der ersten Monate nicht leisten kann, beantragt unter dem Titel „Liquiditätsprobleme“ niedrigere Raten von zumindest 0,5 Prozent.

Für unsere Kunden empfiehlt es sich, die Rückzahlungen nach dem COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase mit uns zu besprechen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen den besten Ratenzahlungsplan und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Mehr beim Gespräch mit uns, auf das wir uns freuen.

Stand 15. Juni 2021

Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT

Teilen Sie diesen Artikel: