COV-AUSFALLBONUS III

CoV-Ausfallbonus III jetzt für Jänner ansuchen

Der Ausfallbonus III kann ab 10. Februar für den Jänner 2022 beantragt werden. Diese Form der Hilfe bei Umsatzverminderungen auf Grund der CoV-Pandemie wurde bis März 2022 verlängert.

Wer im Jänner 2022 einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jänner 2020 erlitten hat, kann die Hilfe beanspruchen. Je nach Branche beträgt die Ersatzrate zwischen zehn und vierzig Prozent.

Der Ausfallbonus III gilt nach derzeitigem Stand auch noch für die Monate Februar und März 2022.

Gerne unterstützen wie Sie bei Ihrem Antrag!

EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist

Details zum Ausfallbonus finden Sie auch auf unserer Website in den folgenden Blogbeiträgen:

Ausfallbonus“ vom 10. Jänner 2022

Ausfallbonus“ vom 22. März 2021

Erhöhung Ausfallbonus“ vom 26. April

Verlängerung der Wirtschaftshilfen“ vom 30. Juni 2021

Ausfallbonus Antragsende“ vom 5. November 2021

Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT

Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 7. Februar 2022

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