COV-AUSFALLBONUS III
CoV-Ausfallbonus III jetzt für Jänner ansuchen
Der Ausfallbonus III kann ab 10. Februar für den Jänner 2022 beantragt werden. Diese Form der Hilfe bei Umsatzverminderungen auf Grund der CoV-Pandemie wurde bis März 2022 verlängert.
Wer im Jänner 2022 einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jänner 2020 erlitten hat, kann die Hilfe beanspruchen. Je nach Branche beträgt die Ersatzrate zwischen zehn und vierzig Prozent.
Der Ausfallbonus III gilt nach derzeitigem Stand auch noch für die Monate Februar und März 2022.
Gerne unterstützen wie Sie bei Ihrem Antrag!
EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist
Details zum Ausfallbonus finden Sie auch auf unserer Website in den folgenden Blogbeiträgen:
„Ausfallbonus“ vom 10. Jänner 2022
„Ausfallbonus“ vom 22. März 2021
„Erhöhung Ausfallbonus“ vom 26. April
„Verlängerung der Wirtschaftshilfen“ vom 30. Juni 2021
„Ausfallbonus Antragsende“ vom 5. November 2021
Ihre Experten mit Wissen und Teamgeist – Ihre Kanzlei EWT
Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 7. Februar 2022